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010
22.04.2010, 18:47 Uhr
liadan
aus Nürnberg

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Zitat:
SerivaSenkalora postete
In der Berufsschule hieß es, dass AGB dann Gültigkeit erlangen, wenn der Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages davon wusste. LG
Seriva

Hallo Seriva,

so richtig zu 100% stimmt das nicht.
AGB müssen immer mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der BRD übereinstimmen (bei Verträgen innerhalb der BRD).
Tun sie das nicht ist der Punkt wirkungslos, unabhängig davon ob oder ob nicht der Käufer dem zugestimmt hat.
Analog könnte man jegliche AGB auch druchstreichen und statt dessen "Es gilt das BGB" hinschreiben.
Daher stammt im übrigen auch die "Salvatorische Klausel".

Das aber nur am Rande.

LG
Liadan
--
Es ist ein Jammer, daß die Dummen so selbstsicher und die Gescheiten so voller Zweifel sind.
(Bertram Russell)

 
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011
22.04.2010, 18:49 Uhr
SerivaSenkalora
aus Brühl b. Köln

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Dass die AGB nicht gegen geltendes Recht verstoßen dürfen, habe ich da wohl innerlich vorrausgesetzt. ^^
Danke für die Ergänzung, das ist natürlich ein wichtiger Punkt!

LG
Seriva
--
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Stell Dir vor, Du gehst in Dich und keiner ist da...


Dieser Post wurde am 22.04.2010 um 18:50 Uhr von SerivaSenkalora editiert.

 
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012
22.04.2010, 20:05 Uhr
Mannie
aus Stuhr
Administrator
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Zitat:
Analog könnte man jegliche AGB auch druchstreichen und statt dessen "Es gilt das BGB" hinschreiben.

Die AGBs dürfen auch inhaltlich vom BGB abweichen. Bzw. korrekter gesagt, dieses ergänzen.
Das tun sie meist auch, da sie sonst keine Existenzberechtigung hätten.

Das betrifft z.B. Punkte wie die Höhe von Anzahlungen, das Verkaufsrecht ("Kein Verkauf von ... an Personen unter ... Jahren"),
Abholungsorte, Gerichtsstände, Umgang mit Personendaten etc. pp.

Natürlich wird dennoch nicht das TMG, die EU-Fernabsatzrichtlinie oder andere Rechtsprechungen beschnitten, die sind im jedem Falle über AGBs erhaben.
--
Viele Grüße
Mannie
-------
"Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können." (Abraham Lincoln)
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013
25.04.2010, 19:35 Uhr
sus-snakes
aus Niedernhausen

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Ganz ehrlich?
Wenn man ausdrücklich erwähnt, im Kaufvertrag: "Mit der Unterschrift des Kaufvertrags akzeptiere ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen", dann setzt das halt auch voraus das man diese sich durchgelesen hat.
Da kenne ich mich jedoch nicht zu 100% aus, aber ich denke mal, sofern die AGB's nicht versteckt sind, keine Kosten versteckt sind usw. sollte das gar kein Problem darstellen die 40% auch behalten zu dürfen.

Ich verfahre mit dem ganzen so:

1. Interesse per Mail bekommen
2. Telefonischer Kontakt
3. Vorvertrag bzw. Kauf-Vertrag mit der Klausel über die X % Reservierungskosten
4. Explizit erwähnt das die AGB's damit auch gelesen und akzeptiert worden ist
5. Zusatzbemerkung das man sich auch einverstanden erklärt, die X % nicht wieder zurückerstattet zu bekommen, sollte der Käufer doch wieder vom Vertrag abtreten wollen mit einer Aufwandsentschädigungsgebühr von X Euro (darin enthalten: Unterbringung, Strom, Verbrauchskosten an Futtertieren, Wasser, etc.)

Theoretisch könnte ich denjenigen sogar auf den Vertrag festnageln, wäre aber nicht die feine Art!

Alles natürlich unter dem Aspekt das die AGB nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Wobei ihr euch aber bewusst sein müsst: Die Tiere müssen gesundheitlich i.O. sein - Nicht nur nach bestem Gewissen, weil wenn der Käufer das Tier X, welches er sich bei euch erworben hat kontrollieren lässt und da ist was dran, haftet der Verkäufer. Auch wenn ihr theoretisch sagen könntet: "Ja das kam beim Transport da er Käufer keine Thermobox genutzt hat", das bringt nur nichts. Wenn ihr sicher sein wollt, am besten einen Tag vor Abholung eine Schnell-Analyse machen lassen und dann ist okay. So verfahre ich auch, jedoch aufgrund dessen berechne ich das mit in den Preis ein - Andersrum hat man so die gewissheit dass das Tier auch zumindest zum Zeitpunkt der Abgabe gesund ist.
--
Viele Grüße,

Basti

www.sus-snakes.de

 
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014
26.04.2010, 00:29 Uhr
Mannie
aus Stuhr
Administrator
Avatar von Mannie
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Ich bin überrascht, wie knallhart manche ihre AGBs definieren.
xy% Anzahlung, wenn man innerhalb einer Woche nicht abholt wird der Kauf annuliert und das Geld ist futsch.
Heavy.
Ich dachte schon, wir haben restriktive AGBs (wobei die nie so strikt durchgehalten werden wie beschrieben, mit der Ausnahme, dass ein Tier wirklich nur reserviert wird, wenn innerhalb einer Woche die Anzahlung überwiesen wurde).

Wie reagieren denn bei euch die Leute, die nicht abholen und 25% "verlieren"?
Gibt es da kein Ärger?
--
Viele Grüße
Mannie
-------
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015
26.04.2010, 08:19 Uhr
sus-snakes
aus Niedernhausen

Avatar von sus-snakes
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Hallo Mannie,

nein das hast du falsch verstanden. Die AGB bei mir zumindest sieht es vor, das zb. 25% Anzahlung geleistet werden bei reservierung und das der Käufer auch zustimmt, im Falle des Rücktritt des Vertrages eine Aufwandsentschädigung zu leisten. Die Abholungsfrist bespricht man dann mit dem Käufer, macht einen Zeitrahmen von dem besagten Termin. Zb. Kaufvertrag abgeschlossen am 10.2. und er kann erst ab März, dann hat er noch obendrauf einen Spielraum zb. von 4 Wochen. Auf Umstände wie Arbeit, Privatleben, Versicherungen und/oder Sterbefall, etc. nehme ich vollstens Rücksicht. Das kann jeden treffen, es gibt auch Möglichkeit dann auf Raten zu zahlen, dies wird aber dann auch Vertraglich fixiert um mich selber abzusichern.
Es gibt leider nunmal viele Haie im Becken die einen wirklich nur was abquatschen wollen ohne es letztlich auch ernst zu meinen, so habe ich auch meine Gewissheit. Manche AGB's klingen vielleicht hart, aber es dient letztlich sogar beiden Parteien. Für zb. 4 Wochen Spielraum werde ich bestimmt auch keine Aufwandsentschädigung fordern, es sei denn er tritt gänzlich zurück wobei man da auch kommunizieren kann. Wenn er sich auch meldet und auch redet, sprich er argumentiert auch und erläutert kann man auch zusammen Lösungen finden. Durchaus auch welche wo ich gewillt wäre die Anzahlung sogar zurückzugeben. Es gibt halt wie o.g. diese "Haie", aber wiederrum gibt es auch viele denen man blind vertrauen kann. Vorallem "Wiederkehrer" sind gerne gesehen und man weiß irgendwo auch was man an denen hat.


Zitat:
Wie reagieren denn bei euch die Leute, die nicht abholen und 25% "verlieren"?

Nun, es soll nicht mein Problem sein, dass der Käufer sich ärgert 25% zu verlieren. Wenn er dem Vertrag einwilligt, tut er dies gleichzeitig mit der AGB. Dort ist es definiert und ansonsten kommen nur evtl. Faktoren wie oben beschrieben hinzu wodurch sich was ändert. Da kann er sich also auch schwarz ärgern wie er lustig ist, das ist keine Grundlage dann mehr für mich. Ich hetze sicher niemanden einen Anwalt hinterher, das ist nicht mein Stil. Das wäre allerhöchstens die letzte Instanz, wenn zb. Ratenzahlung genehmigt wurde, aber die Rate nicht mehr kommt. Dann vergehen dennoch erstmal auch einige Mails, evtl. Briefpost (Spam?!) und wenn er dann nicht reagiert, dann fordere ich es halt so ein, denn ich gebe die Option. Zahle in Raten und nimm das Tier schon mit. Ist zwar sehr mutig die Linie, kann auch viel schief gehen, aber ich glaube halt, je nach Person auch noch an das Gute im Menschen. An "Unseriöse" will ich gar nicht erst verkaufen.
Zur Frage selbst: Nun, manche verstehen es, manche sind sauer - Aber wenn ich einen Vertrag unterschreibe, wissentlich ich habe das Geld nicht, macht er sich nach Gesetzeslage ohnehin schon strafbar.
--
Viele Grüße,

Basti

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016
26.04.2010, 22:59 Uhr
SerivaSenkalora
aus Brühl b. Köln

Avatar von SerivaSenkalora
ist offline



Ich regle das individuell. Habe zwar Richtlinien auf meiner HP angeschlagen, aber das sind halt alles nur Richtlinien und man kann über alles miteinander reden. Einzig die wochenlange Reservierung ohne Anzahlung mache ich nicht mehr. Und ewig vertrösten ist auch nicht drin.

LG
Seriva
--
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